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Stimmen Ihre Grundsteuerdaten noch – und müssen Sie etwas melden?
Wir prüfen drei Dinge: ob Ihre festgestellten Daten noch zur Wirklichkeit passen, ob eine Änderungsanzeige fällig ist, und ob ein Angriff auf den Wert überhaupt lohnt. Keine Versprechen für 2029, die niemand halten kann.
Statuszeile Rechtslage · Stand: 1. Februar 2026
Nächster Hauptfeststellungsstichtag: 1. Januar 2029, Turnus sieben Jahre. Das BMF plant eine weitgehend automationsgestützte Feststellung aus vorhandenen Daten – eine Massen-Neuerklärung wie 2022 ist derzeit nicht vorgesehen, aber auch nicht ausgeschlossen. Laufende Pflicht bleibt die Anzeige von Änderungen am Grundbesitz.
Zur Bewertung sind weiterhin Verfahren vor Finanzgerichten und dem Bundesverfassungsgericht möglich. Wir schreiben es hierhin, nicht ins Kleingedruckte.
Vier Fragen, die jetzt zählen
Laufende Pflicht: Änderungsanzeige
Anbau, Ausbau, Abriss, Teilung, Nutzungswechsel, Wegfall einer Ermäßigung: anzuzeigen, in der Regel bis 31. März des Folgejahres.
Mehr lesenBescheid prüfen
Drei Bescheide, drei Absender: Grundsteuerwert, Messbetrag, Gemeinde. Die meisten Fehler stecken in Flächen, Nutzung und Lage.
Mehr lesenWertangriff einschätzen
Im Bundesmodell zählt der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts erst ab 40 % Abweichung, in Baden-Württemberg oft ab 30 %. In mehreren Ländermodellen entfällt er.
Mehr lesenHauptfeststellung 2029
Stichtag 1. Januar 2029, Turnus sieben Jahre. Geplant ist eine automationsgestützte Feststellung – nicht automatisch ein zweites 2022.
Mehr lesenWas der Assistent tut
- 1Bundesland und Gemeinde: bestimmt Modell und Hebesatz – Bundesmodell oder eines der fünf Ländermodelle.
- 2Objektart und Daten: Einfamilienhaus, Wohnung, Mehrfamilienhaus, unbebaut, gemischt, Erbbaurecht, Land- und Forstwirtschaft.
- 3Änderungs-Checkliste: Was hat sich seit dem 1.1.2022 getan? Jede Antwort führt in einen eigenen Zweig.
- 4Fristrechner: Änderung 2026 heißt Anzeige bis 31.3.2027. Änderung 2028 heißt Fortschreibung und neue Hauptfeststellung.
- 5Ampel: grober Marktwert gegen festgestellten Grundsteuerwert, Schwelle 40 % bzw. 30 % – oder der klare Hinweis, dass es diesen Hebel bei Ihnen nicht gibt.
- 6Ergebnis: Was Sie tun müssen und was nicht, als PDF, mit ELSTER-Checkliste, Objektakte und Fristerinnerung.
Jede Zahl ist eine Schätzung zur Einordnung, kein Bescheid. Änderungen der Rechnerlogik protokollieren wir öffentlich.
Warum Sie uns Daten geben können
- Konto und Dokumententresor, Server in der EU, Löschfristen je Datei.
- Keine Weitergabe an Makler-Marktplätze, kein Verkauf von Adressen.
- Das Ergebnis erhalten Sie auch ohne Konto – keine Datenmauer vor dem Rechner.
- Gutachten nur über Gutachterausschuss, ö.b.u.v. Sachverständige oder 17024-Zertifizierte.
Persönliche Fristerinnerungen
Speichern Sie Ihren geprüften Fall in der Objektakte und aktivieren Sie dort Erinnerungen 14 und 3 Tage vor der konkreten Frist.
Fall und Frist prüfenDrei Fälle, anonymisiert
Wintergarten 2026, NRW
vorher: Wert 268.000 EUR
nachher: Wert 291.000 EUR
Anzeige war nötig, Frist 31.3.2027. Grundsteuer rund 41 EUR pro Jahr höher.
Reihenhaus, Bayern
vorher: Fläche 118 m²
nachher: Fläche 104 m²
Bescheid führte eine Nebenfläche als Wohnfläche. Fehlerbeseitigende Fortschreibung, kein Gutachten.
Altbau 1962, Bundesmodell
vorher: Finanzamtswert 512.000 EUR
nachher: Gutachten 340.000 EUR
Abweichung 51 %, über der 40-%-Schwelle. Gutachten einer ö.b.u.v. Sachverständigen anerkannt.
Beispielhafte, anonymisierte Fälle zur Veranschaulichung der Größenordnungen.